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Segway Flotte / info / AGB’s

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih

Die geliehenen Fahrzeuge/Segways (im folgenden Mietgegenstand genannt) sind in jedem Fall in Verantwortung des Pfandgebers und sind zum Ende der Mietdauer dem Segway-Verleih der Firma General Commerc Handelsgesellschaft m.b.H. (in Folge kurz “Segway-Verleih” genannt) zurückzustellen.

Der Pfand (Personalausweis oder Reisepass) wird nach Retournierung des Leihgegenstandes an den Segway-verleih und Begleichung der Mietkosten – inklusive eventuell zu verrechnender Schäden – zurückerstattet. Der Pfand dient bis zum Ausgleich aller Forderungen als Sicherstellung der Identität und evtl. entstehender Vorfälle.

Bei mutwillig verursachten Schäden oder Pannen am Mietgegenstand während der Mietdauer besteht kein Anspruch auf Zeitgutschrift oder Rückerstattung des Mietpreises.

Für Schäden, die vom Mieter während der Mietdauer an Personen oder Sachen mit dem Mietgegenstand verursacht werden, haftet ausschließlich der Mieter.

Mietgegenstände werden nur gegen Pfand (gültigen amtlichen Ausweis oder eine gleichwertige Identifikation) verliehen.

Der Pfandgeber haftet dem Segway-Verleih für alle auf den Pfand geliehenen Mietgegenstände.

Der Pfandgeber haftet dem Segway-Verleih für Schäden an den Mietgegenständen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

Die Kunden haften für alle aus dem Gebrauch der Mietgegenstände entstandenen Schäden Dritten gegenüber.

Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung des Kunden. Bei Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung durch die Kunden können keinesfalls an den Radverleih Forderungen gestellt werden.

Durch die Entgegennahme des Mietgegenstandes werden die Verleihbedingungen des Segway-Verleih der Firma General Commerc Handelsgesellschaft m.b.H., Bahnhof Wien Praterstern SH 02, 1020 Wien vom Kunden akzeptiert.

Zusatzvereinbarung:
Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass ein rechtzeitiges Anhalten vor Personen oder Hindernissen möglich ist. Schleudern, Umkippen, wildes Fahren bzw. das Fahren mit mehr als den für das Fahrzeug vorgesehen Personen wird unabhängig vom Mietpreis und eventuell zu verrechnenden Schäden mit der sofortigen Rückgabe geahndet – der Mietpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

Die Nutzung von Segways darf teilweise nur bei Tageslicht erfolgen, soweit keine Beleuchtung am Fahrzeug angebracht ist. Der Kunde bestätigt, Mietgegenstände nur bei Tageslicht zu nutzen. Sollten Mietgegenstände darüber hinaus genutzt werden und die Zulassung gem. StVO erloschen sein, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Der Verleiher schließt jegliche Haftung aus.

Gutscheine:
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum, danach ist binnen 3 Jahren entweder ein Umtausch des abgelaufenen Gutscheines in einen neuen, wieder 1 Jahr gültigen Gutschein, oder eine Erstattung des Gutscheinbetrages, jedoch nur den Käufer (Bezahler) möglich. Insgesamt ergibt sich damit eine Frist von 5 Jahren (1+3+1), innerhalb der die Leistungen mit dem Gutschein abgerufen werden können.

Grundsätzlich können Gutscheine nicht bar abgelöst werden, ausgenommen davon ist der Käufer (Bezahler) des Gutscheines – diesem kann der Kaufpreis innerhalb offener First rückerstattet werden.

Aktions-, Werbe-, Kulanz-, und Ermäßigungsgutscheine:
Die Gültigkeit beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist, erlischt die Gültigkeit und es besteht kein Anspruch auf Verlängerung.

Stornokonditionen:
Allgemein:
50% 7 Tage vor Termin
70% 3 Tage vor Termin
100% 2 bis 0 Tage vor Termin
(Geringfügige Änderungen der Personenanzahl sind bis am Vortag des Termins möglich)

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Geehrte Gäste!

In der kalten Jahreszeit ist unser Segway-Verleih nur bei Reservierungen, Online-Buchungen oder vorheriger Ankündigung besetzt. Wir danken für Ihr Verständnis!

Ihr Team der Segway Flotte