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Segway Flotte / Verleih / Kinder

Dürfen Kinder Segway fahren?

Kinder dürfen ab 1,15 – 1,20m Körpergrösse und 25kg Körpergewicht in Begleitung (auf einem eigenen Segway) eines Erziehungsberechtigten mit einem Segway fahren.

Ab 12 Jahren bzw. ab 10 Jahren mit Fahradschein dürfen Kinder alleine fahren. (Dennoch ersuchen wir um die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch.)

Helmpflicht für Kinder

Am 31.05.2011 sind österreichweit neue Regeln für Radfahrer in Kraft getreten, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen sollen. So müssen Kinder bis zum 12. Lebensjahr künftig einen Helm tragen.

Radfahrer bis zum 12. Lebensjahr müssen künftig einen Helm tragen.

Fünf neue Regeln für Radfahrer

Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, ein neues Verkehrszeichen „Radfahrübergang“, die Anpassung der Annäherungsgeschwindigkeit zur Radfahrerüberfahrt, vorgezogene Haltelinien für alle Zweiradfahrer und das Rücksichtnahmegebot:

Das sind jene Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung, die Radfahrer betreffen und die mit 31. Mai in Kraft getreten sind.
Als wichtigste Neuerung wird die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewertet . Die Radhelmpflicht wird vorerst ohne Sanktionen eingeführt.

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Radfahrübergang wird es laut Verkehrsministerium möglich, „einen Schutzweg und eine Radfahrerüberfahrt, die nebeneinanderliegen, mit einem einzigen Zeichen anzuzeigen“. Bisher waren dafür zwei Zeichen notwendig.

Neue Regeln nicht unumstritten
Auf maximal 10 km/h beschränkt ist ab nun die Geschwindigkeit, mit der sich Radfahrer einer Überfahrt nähern dürfen. So soll sichergestellt werden, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer ausreichend Zeit haben, sich auf den jeweiligen Querverkehr einzustellen.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) passiert in Wien fast die Hälfte der Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen mit Radwegen.

Hans Doppel von der ARGUS Fahrrad findet diese neue Regelung absurd: „Das gibt es in keiner Straßenverkehrsordnung in Europa, dass man auf einer Radfahrerüberfahrt zehn Stundenkilometer fahren muss. Es muss doch ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen so weit denken, dass der geradeaus Fahrende im Vorrang ist.“ Rücksichtsvolles Verhalten als Pflicht nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Moped- und Motorradfahrer ist es ab sofort an Kreuzungen möglich, vorgezogene Haltelinien zu nutzen. Damit wird es möglich, vor der Autokolonne wegzufahren.

Schließlich wird auch das Rücksichtnahmegebot in der Straßenverkehrsordnung verankert. So wie der Vertrauensgrundsatz soll auch dieses Gebot für alle Verkehrsteilnehmer selbstverständlich werden. In Zeiten stetig zunehmenden Verkehrs werde rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer immer wichtiger, so das Verkehrsministerium.

Quelle: ORF

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